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Jede*r Osterfelder*in, jede Osterfelder Initiative, jeder Verein und jedes Osterfelder Unternehmen kann das gemeinsame Logo nutzen. Zusätzlich gibt es Vorlagen für Flyer, Plakate oder PowerPoint-Präsentationen. Das Team des Stadtteilbüros unterstützt und berät Sie gern und kostenlos zur Verwendung des Logos und der Vorlagen.
Sie erhalten die Dateien zur Verwendung, wenn Sie der folgenden Nutzungsvereinbarung zustimmen:
Für die Nutzung der Wort-Bildmarke „IN OSTERFELD“ gilt folgende Nutzungsvereinbarung:
1. Allgemeine Regelungen
Das Logo und bzw. Claim „IN OSTERFELD“ sind ausschließlich zusammen gemäß vorstehendem Muster zu verwenden. Die Abbildung unterliegt den im Corporate Design Manual enthaltenen Vorgaben. Der/Die Partner*in ist verpflichtet, die Stadt Oberhausen (vertreten durch das Stadtteilbüro Osterfeld) vor der erstmaligen Verwendung, vor jeder weiteren Verwendung und vor jeder Änderung der Verwendung über die Art der Darstellung zu informieren und sich mit dieser Nutzungsvereinbarung einverstanden zu erklären. Die Verwendung der „IN OSTERFELD“-Wort-Bildmarke darf ausschließlich durch den/die Partner*in selbst auf seiner Website sowie auf seinen Druckunterlagen für die Öffentlichkeitsarbeit für den nachstehend vereinbarten Zweck erfolgen. Jede weitere Nutzung sowie die Weitergabe an Dritte ist ohne Genehmigung der Stadt Oberhausen (vertreten durch das Stadtteilbüro Osterfeld) untersagt. Die Nutzung der Wort-Bildmarke für Partner*innen ist kostenfrei. Das Stadtteilbüro Osterfeld kann die Nutzungserlaubnis widerrufen. Ein Vorgehen gegen unberechtigte Nutzer*innen der „IN OSTERFELD“-Wort-Bildmarke ist ausschließlich der Stadt Oberhausen (vertreten durch das Stadtteilbüro Osterfeld) vorbehalten. Weder ist der/die Partner*in zur rechtsgeschäftlichen Vertretung des Stadtteilbüros Osterfeld bevollmächtigt noch wird hiermit ein gesellschaftsrechtliches Verhältnis zwischen den Parteien begründet. Die Vereinbarung ist nur in deutscher Sprache verfügbar. Sie wird vom Stadtteilbüro Osterfeld gespeichert.
2. Besondere Regelungen
a) Das Corporate Design Manual ist Bestandteil dieser Vereinbarung.
b) Diese Vereinbarung gestattet dem/der Partner*in nur die Nutzung der Marke in der fixierten Anwendung (siehe Abbildung auf S. 4 des Corporate Design Manuals). Dabei bilden der Schriftzug „IN OSTERFELD“ und der stilisierte Kreis eine untrennbare Einheit. Die Größe dieser Einheit ist nur proportional skalierbar, und zwar innerhalb der festgelegten Größenvarianten.
Für alle weiteren Nutzungsmöglichkeiten, die im Corporate Design Manual aufgeführt sind (einzeilige Anwendung des Logos, Verwendung des Claims „XXX IN OSTERFELD“ mit möglichen Begriffen für „XXX“ wie MADE, WILLKOMMEN, SPORT, KULTUR, PODCAST, etc.) ist vorab eine Erlaubnis der Stadt Oberhausen, vertreten durch das Stadtteilbüro Osterfeld, einzuholen.