Ihr Projekt in Osterfeld

Haben Sie als Bürger*in, als Verein oder als eine Initiative auch eine gute Idee für die Nachbarschaft und den Stadtteil, um das Wohnumfeld zu verschönern, das interkulturelle Zusammenleben zu stärken oder den Stadtteil zu beleben? Beantragen Sie finanzielle Unterstützung durch den sogenannten Verfügungsfonds.

Der Verfügungsfonds umfasst Fördergelder für Projekte, die eine direkte Wirkung auf das Programmgebiet und seine Akteure haben. Ziel ist u.a. die Unterstützung von vorhandenem und von zusätzlichem Engagement. Mit Hilfe des Verfügungsfonds sollen unbürokratisch Mittel zur Verfügung gestellt werden, um das Engagement vor Ort sowie die Einbindung in den Stadterneuerungsprozess weiter zu fördern. Antragsberechtigte sind nicht nur aktive Vereine oder Institutionen, sondern auch Einzelpersonen mit guten Projektideen. Unterstützt werden einzelne Projekte wie z. B. Workshops, Beteiligungs- und Mitmachaktionen sowie Wettbewerbe zu verschiedenen Themenstellungen im Stadtteil, Imagekampagnen, soziale und kulturelle Aktionen, Projekte zur Stärkung nachbarschaftlicher Kontakte und bestehender Netzwerke sowie andere geeignete Maßnahmen zur Aktivierung der Beteiligten im Programmgebiet Osterfeld.

Jede*r, der eine Projektidee für das Programmgebiet „Sozialer Zusammenhalt Oberhausen Osterfeld“ hat oder sich im Gebiet engagieren möchte, kann sich mit den Mitarbeiter*innen des Stadtteilbüros Osterfeld in Verbindung setzen. Die Projekte müssen einen erkennbaren Nutzen für Osterfeld und seine Bewohner*innen aufweisen sowie im Einklang mit der Verfügungsfondsrichtlinie der Stadt Oberhausen stehen. Alle Antragsteller*innen bringen eine nachweisbare, angemessene und unentgeltliche Eigenleistung in ihr Projekt ein.

Ziel ist u.a. die Unterstützung von vorhandenem und Aktivierung von zusätzlichem bürgerschaftlichen Engagements innerhalb des Programmgebietes Oberhausen Osterfeld. Mit Hilfe des Verfügungsfonds sollen insbesondere für die Bewohner*innen des Stadterneuerungsgebietes sowie für aktive Multiplikator*innen und Träger öffentlicher Interessen unbürokratisch Mittel zur Verfügung gestellt werden, um das Engagement vor Ort sowie die Einbindung in den Stadterneuerungsprozess weiter zu fördern, zu stabilisieren und zu verstetigen.

Die Förderung wird für Honorar-, Sach- und Nebenkosten sowie für notwendige Anschaffungen im Zusammenhang mit dem beantragten Projekt bewilligt. Je Förderantrag kann eine Förderung von mindestens 100 Euro und im Regelfall bis maximal 2.000 Euro bewilligt werden. Die Projektförderung aus dem Verfügungsfonds wird als Zuschuss für Kosten des Projektes gewährt und nach Projektabschluss samt Prüfung ausbezahlt.

Um eine Förderung zu erhalten, müssen Sie einen Antrag stellen. Das Antragsformular erhalten Sie im Stadtteilbüro Osterfeld sowie unter diesem Link. Der Antrag muss eine detaillierte Projektbeschreibung und eine Kostenaufstellung enthalten. Werden durch das Projekt voraussichtlich Einnahmen erzielt, müssen diese innerhalb des Antrages dargelegt werden. Die Einnahmen mindern die tatsächliche Förderhöhe. Anträge sollen mindestens acht Wochen vor Projektbeginn im Stadtteilbüro Osterfeld eingereicht werden. Der Stadtteilbeirat entscheidet über die eingereichten Projektanträge. Die Sitzungstermine des Beirates und Einreichungsfristen sind auf unserer Internetseite einzusehen und zwingend zu beachten. Im Anschluss erfolgt die Bewilligung durch die Stadt Oberhausen. Mit dem Projekt darf erst nach Erhalt der Bewilligung begonnen werden. Das Team des Stadtteilbüros berät Sie zu allen Fragen rund um die Projektidee und Antragstellung. Wir freuen uns auf Sie und sind gespannt auf Ihre Ideen für Osterfeld!

Weitere Informationen finden Sie hier als Download:

Broschüre „MITMISCHEN IN OSTERFELD“

Flyer Verfügungsfonds

Richtlinie Verfügungsfonds

Merkblatt zur Antragstellung und Dokumentation

Antragsformular Verfügungsfonds

Antragsfristen 2024

Bisherige Projekte

Inventarliste