Sozialer Zusammenhalt Oberhausen-Osterfeld

Das Programm „Sozialer Zusammenhalt“ ist ein Programm der Städtebauförderung des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen in welchem das bisherige Programm „Soziale Stadt“ weitergeführt und weiterentwickelt wurde. Das Programm verfolgt die Ziele, die Wohn- und Lebensqualität sowie die Nutzungsvielfalt in den Quartieren zu erhöhen, die Integration aller Bevölkerungsgruppen zu unterstützen und den Zusammenhalt in der Nachbarschaft zu stärken. Zugrunde liegen die Förderrichtlinien Stadterneuerung 2008 NRW und die Stadt Oberhausen beteiligt sich mit 20 Prozent an den Kosten.

Der Rat der Stadt Oberhausen hat in seiner Sitzung am 16. November 2015 das städtebauliche Programmgebiet „Sozialer Zusammenhalt Oberhausen Osterfeld“ sowie das „Integrierte Handlungskonzept Osterfeld“ als Grundlage für den geplanten Stadterneuerungsprozess im Stadtteil beschlossen. Mit dem Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung Düsseldorf vom 22. September 2016 startete der Aufwertungs- und Gestaltungsprozess in Osterfeld.

Das „Integrierte Handlungskonzept Osterfeld“ (IHK) dient hierbei als Grundlage der Arbeit und beinhaltet 42 Teilmaßnahmen zur Aufwertung des Programmgebietes, die ein Investitionsvolumen von über 28 000 000 Euro darstellen. Die Mehrzahl der Teilprojekte sind bauliche Maßnahmen. Gleichzeitig werden aber auch Maßnahmen umgesetzt, an denen die Bürger*innen sich aktiv beteiligen können, um ihren Stadtteil mit zu gestalten. So wurde unter anderem ein Stadtteilbeirat aus lokalen Akteuren gegründet, der die Entwicklungsprozesse begleitet und über wichtige Themen berät. Zudem stehen ein Hof- und Fassadenprogramm, mit dessen Hilfe Eigentümer*innen Zuschüsse zur Fassadengestaltung, sowie zu Begrünungsmaßnahmen und ein Verfügungsfonds, aus denen die Bürger*innen aktiv für eigene Ideen Mittel schöpfen können, bereit.

Zur Fortführung des Programms in Osterfeld ab 2023 wurde 2022 eine Aktualisierung des Integrierten Handlungskonzeptes erarbeitet, vom Rat der Stadt Oberhausen beschlossen und der zuständigen Bewilligungsbehörde, der Bezirksregierung Düsseldorf, vorgelegt.