IHRE CHANCE AKTIV MITZUGESTALTEN

Im Rahmen des Projekts „Sozialer Zusammenhalt Oberhausen Osterfeld“ sollen in den nächsten Jahren zahlreiche bauliche Maßnahmen umgesetzt werden, um das Erscheinungsbild und das Wohnumfeld nachhaltig zu verbessern und die Lebensqualität im Programmgebiet zu steigern.

Dabei geht es neben Maßnahmen im öffentlichen Raum auch darum, den privaten Gebäudebestand zu sanieren und dem zukünftigen Bedarf anzupassen. Ziel ist es private Haus- und Grundstückseigentümer*innen zu aktivieren und deren Initiativen und Engagement zu unterstützen.

Im Rahmen der Städtebauförderung fördert die Stadt Oberhausen mit Mitteln des Landes NRW, der Bundesrepublik Deutschland sowie mit städtischen Eigenmitteln die Hauseigentümer*innen und Mieter*innen, die ihre Fassaden oder ihren Innenhof neu gestalten oder begrünen und somit aufwerten möchten. Ziel ist es, den Wohn-, Freizeit und den ökologischen Wert im Programmgebiet wesentlich und nachhaltig zu verbessern und somit zu einer optischen und klimatischen Aufwertung beizutragen. Zugleich wird eine Vermietbarkeit und Wertsteigerung der Immobilien bewirkt.

WIE VIEL FÖRDERUNG KÖNNEN SIE ERHALTEN?

Gefördert werden maximal 50% der als förderwürdig anerkannten Gesamtkosten der Fassaden- und Hofmaßnahme, höchstens jedoch 30,- EUR je Quadratmeter umgestalteter Fläche.

Erhalten Sie bis zu 30,- EUR für jeden Quadratmeter umgestalteter Fassaden- oder Hoffläche, wenn Sie mindestens 50% der Gesamtkosten selbst tragen!

Die maximale Zuschusshöhe unterscheidet sich je nach Art der durchgeführten Maßnahme:

30,- EUR/m² für straßenseitig und einsehbare Fassaden oder Fassadenteile sowie für Begrünungen von Fassaden, Fassadenteilen oder Dachbegrünungen

20,- EUR/m² für rückseitige und nicht einsehbare Fassaden oder Fassadenteile, die Schaffung oder Verbesserung barrierefreier Zugänge sowie für die Gestaltung / Herrichtung privater, gemeinschaftlich genutzter Höfe

Antragsteller*innen müssen sich mit mindestens 50% an den Gesamtkosten beteiligen und die Förderung erfolgt nur für Maßnahmen, bei denen der Zuschuss mindestens 1.000 EUR beträgt.

Ihr Engagement ist gefragt! Eigentümer*innen, die eine Immobilie innerhalb des Programmgebiets „Sozialer Zusammenhalt Oberhausen Osterfeld“ besitzen und sich durch eine Aufwertung und Verbesserung ihrer Fassaden und/oder Innenhöfe im Gebiet engagieren möchten, können sich mit uns in Verbindung setzen.

 

FÖRDERFÄHIGE MAßNAHMEN SIND:

Sanierung von Fassaden: wie z.B. Reinigung, Putzausbesserung und Anstrich nach Abstimmung des Farbkonzeptes, Wiederherstellung und Restaurierung erhaltenswerter Stuck- und Putzfassaden, künstlerische Gestaltung von Grenzmauern, Wänden, Fassaden oder Fassadenteilen wie z.B. Brandmauern,

Begrünung von Fassaden und Fassadenteilen sowie Dachbegrünung an Haupt- und Nebengebäuden und Garagen

Herrichtung barrierefreier Zugänge zu Ladenlokalen,

Gestaltung und Herrichtung privater, gemeinschaftlich genutzter Hofflächen: wie z.B. die Entsiegelung von versiegelten Flächen, Reaktivierung des Bodens zur gärtnerischen Nutzung, Anlage und Gestaltung von Wegen, Plätzen, Zugängen und Grünflächen, Anlage von Beeten und Rasenflächen.

 

WAS HABEN SIE VON DER FÖRDERUNG?

Eine ansprechende Hausfassade wertet ihr Gebäude auf und steigert somit den Wert Ihrer Immobilie. Damit verbessert sich die Vermietbarkeit des einzelnen Objektes sowie gleichzeitig die Qualität des gesamten Wohnumfeldes.

Aufgewertete Höfe und Gartenflächen sind wesentlicher Bestandteil der Zufriedenheit Ihrer Mieter/-innen und ein bedeutender Beitrag zur Verschönerung der Nachbarschaft.

 

WIE KOMMEN SIE AN FÖRDERMITTEL?

Um eine Förderung zu erhalten, müssen Sie ihre Maßnahme, nach einem Beratungsgespräch mit den in Osterfeld tätigen Stadtteilarchitekt*innen, beantragen. Das Antragsformular erhalten im Stadtteilbüro Osterfeld oder auf der Homepage des Stadtteilmanagements Osterfeld.

Dem Antrag sind drei vergleichbare Kostenvoranschläge von zugelassenen Handwerksbetrieben sowie eine Maßnahmenbeschreibung beizufügen.

Nachher-Vorher-Vergleich (Fotomontage) einer Maßnahme an der Vestischen Straße

Die Anträge können ganzjährig im Stadtteilbüro Osterfeld eingereicht werden. Die für die Antragstellung geltenden Fristen werden rechtzeitig öffentlich bekanntgegeben und sind zu beachten. Eingegangene Anträge werden durch die Stadt Oberhausen geprüft und nach pflichtgemäßen Ermessen auf Grundlage der Richtlinie für das Fassaden- und Hofprogramm Osterfeld bewilligt. Mit der Maßnahme darf erst nach Erhalt der Bewilligung begonnen werden.

Nachdem die Maßnahme abgeschlossen ist, werden die entstandenen Kosten geprüft und die sich abschließend ergebende Förderung ausbezahlt.

Ausführliche Informationen, Antragsformulare und Richtlinien sowie Beratungen zu allen Fragen rund um das Fassaden- und Innenhofprogramm und die Antragstellung erhalten Sie vor Ort im Stadtteilbüro Osterfeld.

Die wesentlichen Voraussetzungen und Inhalte der Förderung sowie Informationen zum Antragsverfahren finden Sie hier als Download:

Flyer Beratungsangebote für Immobilieneigentümer*innen

Merkblatt Fassaden- und Hofprogramm

Richtlinie Fassaden- und Hofprogramm

Antragsformular Fassaden- und Hofprogramm

Übersicht Programmgebiet