Für die Nutzung der Wort-Bildmarke „IN OSTERFELD“ gilt folgende Nutzungsvereinbarung:

Das Logo und bzw. Claim „IN OSTERFELD“ sind ausschließlich zusammen gemäß vorstehendem Muster zu verwenden. Die Abbildung unterliegt den im Corporate Design Manual enthaltenen Vorgaben. Der/Die Partner*in ist verpflichtet, das Stadtteilbüro Osterfeld vor der erstmaligen Verwendung, vor jeder weiteren Verwendung und vor jeder Änderung der Verwendung über die Art der Darstellung zu informieren und sich mit dieser Nutzungsvereinbarung einverstanden zu erklären. Die Verwendung der „IN OSTERFELD“-Wort-Bildmarke darf ausschließlich durch den Partner selbst auf seiner Website sowie auf seinen Druckunterlagen erfolgen. Jegliche anderweitige Verwendung, insbesondere gewerblicher Art, sowie eine Weitergabe an Dritte zur Nutzung durch sie bedarf der schriftlichen Zustimmung durch das Stadtteilbüro Osterfeld. Die Nutzung der Wort-Bildmarke für Partner ist kostenfrei. Das Stadtteilbüro Osterfeld kann die Nutzungserlaubnis widerrufen. Ein Vorgehen gegen unberechtigte Nutzer*innen der „IN OSTERFELD“-Wort-Bildmarke ist ausschließlich dem Stadtteilbüro Osterfeld bzw. der Stadt Oberhausen vorbehalten. Weder ist der/die Partner*in zur rechtsgeschäftlichen Vertretung des Stadtteilbüros Osterfeld bevollmächtigt noch wird hiermit ein gesellschaftsrechtliches Verhältnis zwischen den Parteien begründet. Die Vereinbarung ist nur in deutscher Sprache verfügbar. Sie wird vom Stadtteilbüro Osterfeld, der Koordinationsstelle Stadtteilprojekt Osterfeld gespeichert.

Erweiternde Anmerkungen

  1. Die Marke kann als fixierte oder modulare Anwendung benutzt werden.
  2. Bei der fixierten Anwendung bilden der Schriftzug „IN OSTERFELD“ und der stilisierte Kreis eine untrennbare Einheit. Die Größe dieser Einheit ist nur proportional skalierbar, und zwar innerhalb der festgelegten Größenvarianten.
  3. Die modulare Anwendung ermöglicht die Verwendung aller Basiselemente der Marke. Die Anwendungsrichtlinien der modularen Anwendung sind einzuhalten, bzw. so zu interpretieren das der Gesamteindruck und die Wiedererkennung passen.
  4. Die Marke „IN OSTERFELD“ kann auch in der Anwendungsform „XXX IN OSTERFELD“ verwendet werden. Bei dieser Anwendungsform bilden die Marke und der frei verwendbare Schriftzug „XXX“ eine untrennbare Einheit. Mögliche Begriffe „XXX“: MADE, WILLKOMMEN, SPORT, KULTUR, PODCAST, etc. Diese Anwendungsform muss vom Stadtteilbüro Osterfeld vorher in einfacher Form bestätigt werden. Das Stadtteilbüro stellt dem/der Partner*in das entsprechende Logo zur Verfügung.

Bitte beachten Sie bei der Verwendung das Corporate Design Manual.

 

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