Sofortprogramm Innenstadt

Wer aktuell ein Ladenlokal im Osterfelder Zentrum anmieten möchte, kann das „Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in NRW“ des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW nutzen.

Die Laufzeit des Förderprogramms geht bis zum 31.12.2023.

Durch das Sofortprogramm werden Eigentümer*innen von leerstehenden Immobilien bei der Etablierung von neuen Nutzungen unterstützt. Hierfür stehen Fördergelder für die vorübergehende Anmietung leerstehender Ladenlokale von bis zu zwei Jahren durch die Stadt Oberhausen bereit. Gefördert werden kann die Anmietung von Ladenlokalen in den drei Programmgebieten der Städtebauförderung in Alt-Oberhausen (Sozialer Zusammenhalt Oberhausen Brückenschlag), Osterfeld (Sozialer Zusammenhalt Oberhausen Osterfeld) und Sterkrade (Lebendige Zentren Oberhausen Sterkrade).

Das Förderprogramm unterstützt Vermieter*innen bei der Wiedervermietung ihrer Ladenlokale und bietet zukünftigen Nutzer*innen die Möglichkeit, eine Neugründung mit einer stark reduzierten Miete zu wagen. Durch eine damit einhergehende Belebung sollen darüber hinaus die gesamten Stadtteilzentren profitieren. Bei der neuen Nutzung der Ladenlokale sind Ideen keine Grenzen gesetzt: Vom klassischen Einzelhandel über Dienstleistungen und Gastronomie bis hin zu kulturellen oder sozialen Nutzungen ist alles möglich. Wichtig ist der Stadt Oberhausen bei der Weitervermietung auf Qualität zu setzen und so die jeweiligen Handelslagen zu stärken.

Wie funktioniert das neue Programm genau?
Zwischen dem*der jeweiligen Immobilieneigentümer*in und der Stadt Oberhausen wird ein Mietvertrag geschlossen, sobald ein tragfähiges Nutzungsinteresse von Dritten für das jeweilige Ladenlokal vorhanden ist. Die Stadt Oberhausen vermietet das Ladenlokal dann zu einer vergünstigten Miete in einem „Untermietverhältnis“ weiter.

Wie setzt sich die Miete zusammen?
Um in das Förderprogramm aufgenommen zu werden, müssen Eigentümer*innen den letzten Mietpreis ihres Ladenlokals um mindestens 30% reduzieren. Dieser verminderte Mietpreis wird ihnen dann für die gesamte Nutzungsdauer der Neuvermietung (maximal zwei Jahre) in einem Mietvertrag mit der Stadt Oberhausen garantiert. Neue Nutzer*innen der Ladenlokale zahlen als Untermieter*innen bei der Stadt Oberhausen nur 20% der letzten Altmiete zzgl. Nebenkosten des Ladenlokals als Miete. Der restliche Betrag der Miete wird durch das Förderprogramm übernommen.

Die Vermittlung zwischen interessierten Eigentümer*innen und potentiellen Mieter*innen übernimmt das jeweilige Stadtteilbüro in den drei Oberhausener Fördergebieten.

Möchten Sie ein Ladenlokal im Osterfelder Zentrumsbereich anmieten oder vermieten? Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.